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Förderungspreis des Landes Kärnten für Literatur

Wird vergeben über Vorschlag des Fachbeirates durch Beschluß der Landesregierung (keine Einreichung); einmal jährlich an eine/n in Kärnten geborene/n oder seit mindestens fünf Jahren in Kärnten ansässigen Autor/in, der/die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aufgrund seiner/ihrer außerordentlichen Begabung besondere künstlerische Leistungen bereits vollbracht hat oder von dem/der zu erwarten ist, daß er/sie in Zukunft solche erbringen wird.

Preisträger